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Regeln der Corona-Warnstufe 2

In Bremen gilt derzeit die Corona-Warnstufe 2. Hiermit gilt für Sport in den Innenbereichen die Warnstufe 2 mit der Konsequenz, dass nur Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis die Innenräume (einschließlich der Bootshalle) betreten dürfen. Ausgenommen sind davon wie bisher Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen. Weiterhin dürfen Personen mit einem negativen Testergebnis eintreten, sofern sie keine Schutzimpfung erhalten dürfen (Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich).

Hierfür werden die jeweiligen Trainer und Übungsleiter die Impfbescheinigungen in ihren jeweiligen Gruppen erfragen und dokumentieren. Zeigt die Bescheinigungen bitte jeweils pro-aktiv vor. Zusätzlich werden wir Stichproben durchführen müssen. Die Dokumentation der Bescheinigungen wird nach 6 Monaten vernichtet.

Ein Ausblick auf hoffentlich nicht eintretende Regeln: Ab Warnstufe 3 werden die Regeln auf 2G plus in Bremen verschärft (genesen oder geimpft und getestet).

Der Ruderbetrieb unterliegt derzeit keinen Beschränkungen. Das Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken ist in der Bootshalle und im Eingangsbereich verpflichtend.

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